Windkraftbrief

Inzwischen habe ich das Spiel mit den Windrädern durchschaut:

„Moderne Gelddruckmaschinen“

Nachdem ich anfangs ziemlich von der Windkraft überzeugt war, rücke ich nun immer mehr davon ab. Glaubt man den gut informierten Naturschützern, sollen Unmengen an Windenergieanlagen (WEA’n) im Nachbarland RP in die intakte Waldlandschaft gebaut werden. In NRW spricht man sogar nach der neuesten Potentialstudie“ von möglichen 5000 Stück. Da sie außerdem 180m bis 200m hoch werden sollen, werden sie eine katastrophale Auswirkung auf die Berglandschaft haben. Angesichts des pausenlosen Neubaus, der demnächst auch in NRW starten wird – bei uns hat sich das hier wegen der Artenschutzprüfungen noch um ein Jahr verschoben – stehen schon zahlreiche Räder in ganz Deutschland, besonders aber in der Nordsee, still. Sie sind noch nicht angeschlossen, bzw. das Netz wird noch für die konventionellen Stromerzeuger benutzt. Der Überschuss eines garantiert subventionierten Stroms wird praktisch nur den Verbrauchern und den Kleinbetrieben aufgebürdet. Eine schwache und tatenlose Politik schaut dem gleichzeitigen Weiterbetrieb der CO²- Schleudern der Kohlekraftwerke zu und lässt die Investoren in Ruhe bauen. Trotz der Mehrerzeugung von Strom durch die alternativen Energieträger produzieren die alten Kraftwerke weiter überschüssige Elektrizität. Wir leben inzwischen schon mit einem erheblichen Überschuss, sodass sogar bei strkem Wind und sopnne Strom ins Ausland verkauft werden kann. So bleiben Landschafts- und Naturschutz auf der Strecke, weil große Investoren massenweise garantierten Profit haben wollen. Sie ziehen Waldgenossenschaften und Gemeinden durch Profitversprechen auf ihre Seite. Wir werden also auf unseren bisher unberührten Bergeshöhen ganze Scharen von Windtürmen sehen. Dann ist es nicht nur mit der Fernsicht, sondern auch mit der Ruhe zu Ende. Kein Wanderweg bleibt auf dem Siegerländer Höhenweg und auf den höher gelegenen Stadtgrenzen unserer Gemeinden unberührt, denn breite stark befestigte Schneisen für den Antransport der „Windmühlen“ und den Kränen bleibt verschont. Der Wald, der ja gerade für die Verminderung des Kohlendioxids so wichtig wie nie zuvor ist, wird aufgerissen, und es entstehen zahlreiche betonierte und befestigte Stellplätze. – Aber leider regt sich Widerstand nur sporadisch. Nur wenige Naturschützer kennen die Zusammenhänge, weil sie sich um Vögel und Fledermäuse Gedanken gemacht haben. Ganz vereinzelt gründen sich erst kleine Bürgerinitiativen, wenn sie merken, dass es vor ihrer Haustüre losgeht. Otto Normalbürger schaut hier seelenruhig zu, schluckt brav die stetig steigenden Strompreise, während hier fleißig „Geld für die Investoren gedruckt“ wird. Das ist natürlich besonders bitter, da er für seine Stromsparbemühungen, seine effizienteren Geräte, seine Wärmedämmmaßnahmen und die neue Heizung nicht belohnt worden ist. – Dieser Wildwuchs hat mit einem behutsamen und abgewogenen Ausbau der erneuerbaren Energien nichts mehr zu tun, da ja die alten Kraftwerke weiter ihren „schmutzigen Strom“ produzieren.

Viele Grüße von Ulrich

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Siegquelle nicht mit Brachialgewalt wegreißen!

Ich las von der Renaturierung der Siegquelle und sah auf dem Gebietsforum auch einen Aushang über die von der Unteren Wasserbehörde geplanten Maßnahmen: Wegreißen des Gemäuers, wegnehmen des gepflasterten treppenartigen Abflusses zur Straße hin, Planung einer U-förmigen Straßenunterführung und Neuaufbau der Fassung an der linken Seite von unten. Ich habe mir im Sommer die Quellfassung nochmal angesehen, ferner den Bachlauf oberhalb und unterhalb. Da sind aber viele typische Quellpflanzen drin: Anhand einer kleinen limnologischen Voruntersuchung konnte ich anhand vieler quelltypischer (sog. krenostöker) Arten feststellen, dass hier von der faunistischen Sicht aus, die Güteklasse I,2 vorliegen müsste. (Agapetus (Köcherfliege), Sericostoma (Köcherfliege), Nemoura (Steinfliege), Crenobia alpina (Alpenplanarie!) bzw. Vielaugenstrudelwurm (Polycelis felina), Wasserkäfer Elmis usw.) und unterhalb der Straße noch eine große Köcherfliege und der Bachflohkrebs (Gammarus pulex) vorkommen. Das sind praktisch alles "Einserarten" mit der Gewässergüte I.0 oder wenig größer. Ich befürchte, dass der Bagger hier ganze Arbeit leisten wird und es zu einer unwiederbringlichen Vernichtung der Flora und Fauna kommen wird. Kann man nicht einfach den Quellbereich oberhalb ganz in Ruhe lassen, den Bach an der linken Seite herumfließen lassen? Das Gemäuer stört im Moment nicht die noch intakte Quelle. Man braucht dann evtl. nur die Treppenstufen per Hand herausnehmen, dann könnte von dem Bereich oberhalb der gemauerten Fassung wieder eine Besiedlung erfolgen. Gegen den Straßendurchbruch habe ich nichts. Der Aufbau einer neuen Fassung ist natürlich genauso überflüssig wie auch teuer. Es wird nur an anderer Stelle im feuchten Waldboden wieder ein Fundament gemacht. Die Barrikaden im weiteren Verlauf des Bachoberlaufes sind natürlich zu wegzunehmen, möglichst mit Furten. Ich bin nicht gegen Renaturierungen, auch nicht die von Quellen, aber was hier geplant ist, geht dann doch zu weit. – Renaturierung ja, aber nicht mit der Holzhammermethode. Eine Renaturierung ist keine Renaturierung, wenn hierdurch unwiederbringlich ein Biotop zerstört wird. – So ein bisschen verstehe ich den Aufschrei der Gemeinde Netphen schon (Siegener Zeitung vom 23.05.12). Sieht mir ein wenig schon so aus, als wenn man hier ein Musterbeispiel für ein radikales Umdenken schaffen will. Natürlich geht es hier auch darum, wieder Geld hereinzuholen.

Ulrich Banken

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Quellenrenaturieren

Befreit die Gewässer von Ihren Fesseln!

Kaum haben mal 2 Waldgenossen mit ihren Helfern den Mut zusammen genommen, bei einer Quelle alte Fassungen, Becken, Geländer und sonstige „Mobilierungen“ entfernt, da meldet sich auch schon der erste Leserbriefschreiber. Neuerdings trauert eine weitere Schreiberin in „Schöne Zeit“ vom 14.01.13 der Romantik vergangener Zeiten beim Kneippbad an der Zinsenbachquelle nach. Ein weiterer Herr entrüstet sich in seinem Brief mit dem Titel „Albtraum“ über den Abriss und polemisiert gar gegen den Naturschutz. Und wieder ein anderer behauptet frisch und frei, alle diese Missstände würden überhaupt nicht existieren. – Quellen sind gesetzlich geschützt nach § 30(2) Nr.2 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) und nach § 62 Landschaftsgesetz wegen ihrer Einzigartigkeit, Seltenheit und Unersetzlichkeit und gehören damit zu den besonders zu erhaltenen Biotopen. Sie dienen der Allgemeinheit (nach § 14 (2) des Grundgesetzes und nicht Einzelnen mit ihren verschiedensten privaten Nutzungen wie Dammbauen, Kneippbaden, Grillen, Campen und Feiern weiterer Feste. – Etwas anderes ist es, wenn Landwirte auf Wiesenquellen manchmal eine Badewanne als Viehtränke – allerdings im Nebenschluss – aufstellen. Sonst würde die Umgebung der Quelle zertreten. – Im Wald dagegen wurde so manche Quelle total “verfichtet” und damit versauert. Quellen lässt man allein schon wegen des absolut reinen Wassers, das hier noch unversehrt aus der Erde kommt, in Ruhe. – Mag sein, dass man in der Vergangenheit geglaubt hat, was Gutes zu tun, aber sicher nicht den Quellen, ihrer Vegetation und Tierwelt. Natürlich trauern manche hier auch wohl allzu sehr nostalgischen Erinnerungen nach. Das ist zwar dann verständlich, wenn sie an dem Bau dieser Kneippanlagen „im Schweiße ihres Angesichts“ mitgewirkt haben. Andere trauern der Zinsenbachquelle nach wegen ihrer Einsamkeit, Stille, Romantik und sprechen ihr sogar eine heilende Wirkung gegen Schlaflosigkeit zu. – Doch nun wollen wir doch langsam mal auf den Boden zurückkommen! Sollten wir nicht froh sein, dass unsere Quellen von den Sünden der Vergangenheit befreit werden? – Nachdem die BUND- Wassergruppe Anfang der 90iger Jahre zusammen mit der Stadt Siegen die Pflanzen, Tiere und die Chemie von ca. 150 Quellen untersucht hatte, zeigte sich bei praktisch allen – soweit sie im Wald liegen – eine sehr gute Gewässergüte. Nicht damit gemeint ist allerdings die morphologisch- anthropogene Schädigung durch allerlei Menschen. Ein Drittel davon ist durch menschliche Nutzungen erheblich geschädigt durch die erwähnten Wasser-entnahmen, allerlei Freizeitaktivitäten, mit dem immer mal wieder das Zertrampeln der Vegetation und das Zurücklassen von Abfällen verbunden war. Der Wanderer kann sich jederzeit im Quellbach die Flasche füllen. Dazu bedarf es nicht einer zuweilen sogar pompösen Anlage wie sie in Heilbädern und Kurkliniken üblich ist. Deshalb gebührt hier den Waldgenossen aus Breitenbach besonderer Dank, denn sie gingen nicht nur behutsam vor, sondern modellierten den Quelltopf so, dass die Salamander und ihre Jungen gefahrlos nach Eiablage wieder aus dem Wasser anlanden können, ja sie ließen den Erbauern sogar ihren Gedenkstein stehen. Auch kooperierte man mit der Unteren Wasserbehörde, Unteren Landschaftsbehörde und dem Forst. Die BUND- Kreisgruppe begrüßt diese Maßnahme, die von der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vorgesehen und gesetzlich erlaubt ist. – Es bleibt zu hoffen, dass auch in Bachläufen unterhalb der Quellbäche, in Fichtenmonokulturen der Kerbtäler, in den Wiesentälern und vor allem in den Orten selbst so manche Bebauung wie Wehre, Planken, Bohlen und andere Befestigungen, Hütten am Bachlauf, U- Profile, Rohre und sogar Komposthaufen am Ufer an den Ortsbächen verschwinden.

Ulrich Banken

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Windflaute bei Windenergie?

Wind aus den Flügeln der Windräder?

Im Moment muss ich eine STN zu den Höchstspannungsfernleitungen von der Nordsee bis nach Süddeutschland schreiben. Und zwar geht es um den Abschnitt von Mudersbach/Brachbach nach Eiserfeld zum dortigen Umspannwerk. Wenn die 4 Großkraftwerkbetreiber ein Kraftwerk nach dem anderen ausmustern würden, brauchten wir gar keine dieser 4 Höchstspannungsleitungen mit insgesamt 4000 km Länge. Es wäre genug Platz für die Alternativen. Die werden aber nun durch die Energiepolitik der letzten Zeit nach und nach gebremst. Die Photovoltaik hat man schon so zurückgedrängt, dass viele Produzenten von Modulen insolvent geworden sind. Bald geht es der Windenergie an den Kragen. Die Öffentlichkeit ist gegen die angedrohten Erhöhungen der Entgelte für die Leitungen aufgebracht. Die alternativen Energien werden zum Sündenbock gemacht. Dabei sind es in Wirklichkeit die konventionellen Energieriesen, die ihre Kraftwerke nicht stilllegen wollen. Dies weiß man seit den Stromspitzen bei sonnenreichen und auch bei windreichen Tagen, als erhebliche Stromspitzen die Netze völlig ausfüllten. Da hat man den alternativen Strom gekappt.

So ist auch bei uns im Siegerland ist wohl den Windrädern der "Wind etwas aus den Segeln" genommen worden. Man zögert sehr. Viele sind sich uneinig. Dabei waren viele Waldgenossen-schaften und Investoren vor einem Jahr noch voller Begeisterung. Es herrschte eine regelrechte Aufschwungstimmung. In der Bevölkerung erhob sich dann allerdings rasch das "Schreckgespenst" von ca. 190 angedachten "Windmühlen" auf dem Höhenring des Siegerlandes und den Bergen um die Stadt- und Gemeindegrenzen. Als dann aber die Gemeinden aus immissionsschützerischen Vorgaben (800m – Zonen in Siegen) und der Windhöffigkeit (höher als 450 m) ihre Gutachten für Voreinschätzungen zu den Vorrangzonen vorstellten, waren es nur noch so zwischen 6 und 14 (Siegen), bei anderen sogar noch weniger (Freudenberg 5). Wegen verschiedener weiterer Vorgaben des Leitfadens hielten die Planer dann aus Gründen der Flächengröße (nur noch Parks von 3 – 6 Anlagen zusammen), wegen der Topografie (Morphologie des Geländes), der Zuwegung, des Vorkommens von Buchenwald u. a. Laubhölzern), möglichst nur Altfichtenbestände oder Kyrillflächen und natürlich wegen des Vorkommens von Großvögeln (Milan, Schwarzstorch, Falken u. a.) und Fledermäusen nur noch ganz wenige für möglich. Für Siegen blieben dann z.B. erst nur noch 8 und dann 3 Flächen, die "ergiebig" zu sein schienen übrig. In den anderen Gemeinden sieht es so aus, dass man sich wohl dort auf eine 3 oder 6 WEA – Zone beschränken will oder gar keine Windkraft mehr bekommt wie in Wilnsdorf. – Schade eigentlich für unser dicht besiedeltes Gebiet mit der drittgrößten Industriedichte in Deutschland. Hier hätte man bei einem rechtzeitigen Konsens mit Industrie und Gewerbe und bei größerer Akzeptanz bei der Bevölkerung durch kurze Erdleitungen eine schnelle Anbindung an unser dezentrales Stromnetz erreichen können. Nun erhalten wir für diese Fehleinschätzung die Quittung vor allem wegen der m. E. wohl etwas übertriebenen Sorge um unsere Landschaft. ("Verspargelung"). Nun plant man ca. vier 4000 km lange Höchsternergietrassen von der Nordsee über das östliche Ruhrgebiet (Anschluss möglich für neue Kohlenkraftwerke) nach Baden- Würtenberg und Bayern. Kosten ca. 20 Milliarden und 5,3 ct/kwh für die Verbraucher! Aber unsere Industrie erhält nun weiter ihre Subventionen. – Anbei sei noch bemerkt, dass es geradezu orthodox ist, dass man in Gebieten wie den FFH- und Vogelschutzgebieten "Giebelwald" und "Stegskopf", wo nur wenige Menschen wohnen eine erhebliche Anzahl an WEA’n in die Schutzgebiete bauen will. In Rheinland Pfalz scheint man sich um den Artenschutz wohl nicht zu kümmern. – Aber im hessischen Haiger hinter der Kalteiche setzt man in diesen Wochen mit der jüngst geplanten Energiegenossenschaft für 6 WEA’n schon ein erstes positives Zeichen, bei der auch die Bevölkerung durch Anteile von dem alternativen Strom selbst proifitieren kann und natürlich auch das Gewerbe im Haigertal.
Viele Grüße von Ulrich Banken

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Geburtshelferkröte Alytes 0bstetricans

GebHelfKröt1

Foto: Dieses seltene Tier wurde auf Brachland im Naturschutzgebiet “Littfelder Grubengelände” bei Kreuztal-Littfeld gefunden.  Die Männchen tragen den Laich bis zum Ausschlüpfen der Kaulquappen

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Borretsch–eine Gartenheilpflanze

Borretsch

Der Borretsch ist eine beliebte Gewürzpflanze für Gurken und Salate.

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Wie sähe es aus, wenn unsere Erde auf Facebook schreiben würde?

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Zur Renaturierung der Siegquelle

Ich las von der Renaturierung der Siegquelle und sah auf dem Gebietsforum auch einen Aushang über die von der UWB geplanten Maßnahme: Wegreißen des Gemäuers, Wegnehmen des gepflasterten treppenartigen Abflusses zur Straße hin, Planung einer U-förmigen Straßenunterführung und Neuaufbau der Fassung an der linken Seite von unten. Ich habe mir gestern die Quellfassung nochmal angesehen,
ferner den Bachlauf oberhalb und unterhalb. Da sind aber viele typische Quellpflanzen drin. Anhand einer kleinen limnologischen Voruntersuchung konnte ich anhand vieler quelltypischer (sog. limnokrener bzw. limnosteter) Arten feststellen, dass hier von der  faunistischen Sicht aus, die Güteklasse I,2 vorliegen müsste. (Agapetus (Köcher-fliege), Sericostoma (Köcherfliege), Nemoura (Steinfliege), Crenobia alpina (Alpenplanarie!) bzw. Vielaugen-strudelwurm (Polycelis felina), Wasserkäfer Elmis usw.) und unterhalb der Straße noch eine große Köcherfliege und der Bachflohkrebs (Gammarus pulex). Das sind praktisch alles "Einserarten"  mit der Gewässergüte I.0 oder wenig größer. Ich befürchte, dass der Bagger hier ganze Arbeit leisten wird und es zu einer unwiederbringlichen Vernichtung der Flora und Fauna kommen wird. Kann man nicht einfach den Quellbereich oberhalb ganz in Ruhe lassen, den Bach an der linken Seite herummändrieren lassen? Das Gemäuer stört im Moment nicht dieon oben wieder ansiedeln. Man braucht dann evtl. nur die Treppenstufen per Hand herausnehmen, dann könnte von dem Bereich oberhalb der gemauerten Fassung wieder eine Besiedlung erfolgen. Gegen den Straßendurchbruch habe ich nichts, denn die Fauna wird sich von oben wieder ansiedeln. Der Aufbau einer neuen Fassung ist natürlich genauso überflüssig wie auch teuer. Es wird nur an anderer Stelle im feuchten Waldboden wieder ein Fundament gemacht. Die Barrikaden im weiteren Ver-lauf des Bachoberlaufes unterhalb der Straße sind natürlich zu renaturieren
möglichst mit Furten. Ich habe hier eine etwas andere Meinung:
Renaturierung ja, aber nicht mit der „Holzhammermethode“. Eine Renaturierung ist keine Renaturierung, wenn hierdurch unwiederbringlich ein Biotop zerstört wird. So ein bisschen verstehe ich den Aufschrei der Gemeinde Netphen schon (Siegener Zeitung vom 23.05.12). Sieht mir ein bisschen schon so aus, als wenn man hier ein Musterbeispiel für ein radikales Umdenken schaffen. Natürlich geht es hier auch darum, wieder Geld hereinzuholen.

Ulrich Banken

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Brief zum Abschuss des Wolfes

Sehr betrüblich!

„Hurra, der Wolf ist tot“ rief man wahrscheinlich vor ca. 200 Jahren, als angeblich der letzte Wolf in

Westfalen zur Strecke gebracht worden ist. In unserer heutigen Zeit hat
sich diese Einstellung nach der Ausrottung der letzten Großsäuger in Deutschland
gründlich gewandelt. Das beweist nicht nur die rasche und entrüstende Reaktion von
Behörden, Jagdverbänden und einem Naturschutzverein in Rheinland Pfalz.
Auch für uns hier im Siegerland hatte sich die BUND Kreisgruppe ausführlich
auf die Einwanderung von Wildkatze und Luchs durch die Darstellung von
Wildtierpassagen aus dem Osten eingesetzt. An den Besuch eines Wolfes
hatte man nicht im Traum gedacht, sich vielleicht auch nicht direkt darum gekümmert.
Ein Wildtierexperte schreibt mir, dass der Abschuss für ihn eine traurige Neuigkeit sei,
die aber nicht überraschend für ihn gekommen sei. – Auch mich macht dieser Abschuss sehr betrüblich.
Zumal gerade hier in Siegen- Wittgenstein enorme Anstrengungen gemacht werden,
um die Wisente wieder in einen großen Wald zu bekommen. Zurück zum Wolfabschuss:
Insbesondere jeder" Pionierwolf" aber auch jeder "Pionierluchs und "Pionier-Bär" etc.
schwebt grundsätzlich in akuter Lebensgefahr, von einem die Naturschutzgesetzgebungen
und das Jagdrecht ignorierenden Schützen getötet zu werden. Dies mag auf den ersten
Blick sehr dramatisch klingen, gibt aber die derzeitige Situation wieder.
Leider haben auch diejenigen Jäger, die sich an die geltende Gesetzgebung und
diesbezügliche Richtlinien halten (und das sollte bei weitem der Großteil sein),
mit diesem Abschuss erneut einen Bärendienst erwiesen bekommen, da sie nun Gefahr laufen, 
einmal mehr in kollektiven Misskredit zu geraten. Diese Form der illegalen Tötung eines
streng geschützten Großsäugers ist meiner Meinung nach als eines der
jagdrechtlich schwersten Verbrechen (ich mag in diesem Punkt kaum noch von
der aus juristischer Sicht korrekten Bezeichnung "Vergehen" sprechen...)
einzuordnen. Nicht zuletzt aus diesem Grund steht auch die Jägerschaft
erneut unter Zugzwang, sich deutlich intensiver, als bisher, mit dieser Form
der Wilderei-Problematik auseinander zu setzen und möglichst schnell, mit
den (anderen) Naturschutzverbänden und natürlich den zuständigen Ministerien
effektivere Lösungsansätze zu erarbeiten, wie man den Tätern doch noch auf
die Spur kommen kann, bzw. wie man die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema pro
Wolf wirkungsvoller insbesondere in den Kreisen der dem Wolf gegenüber
negativ eingestellten Jagdausübungsberechtigten forcieren kann. Zugegeben,
dies wird weiterhin schwer genug sein. Insbesondere in den großen
Naturschutzverbänden NABU und BUND gibt es bundesweit diverse Experten, die
sich ebenfalls mit Möglichkeiten der Verhinderung bzw. Ahndung solcher
Vergehen bzw. auch im Rahmen des Instrumentes Öffentlichkeitsarbeit intensiv
damit auseinander setzen. Gerade dieser aktuelle Fall bietet erneut eine
Chance bei der Suche nach Lösungen weiter aufeinander zu zugehen. Denn vom
Grundsatz her wollen Jagd- und Naturschutzverbände, zumindest bezogen auf
Wolf und Luchs, derzeitig das gleiche, nämlich deren Schutz.
Aber trotzdem muss man kein Prophet sein, um vorhersagen zu können, dass
dies leider nicht der letzte Wolf in Deutschland sein wird, der v.a. in neu
besiedelten Enklaven "ins Gras beißen muss". Es bleibt weiterhin viel zu
tun.
Ulrich Banken 
Morgenröthe 18
57080 Siegen  

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Kritik an Landschaftsplänen

Die Stellungnehmer der Naturschutzverbände (NSV) von BUND und NABU für den Kreis Siegen- Wittgenstein erheben Einspruch gegen die Nichtberücksichtigung ihrer Anregungen und Forderungen, die sie bei der Aufstellung des Landschaftsplanes (LP) Neunkirchen vorgetragen haben. Wie aus der Tagesordnung zur Beiratssitzung am 6.03.12 zu finden ist, wird allen Einwändern „Sonstiger öffentlicher Belange“ stets nachgegeben nur nicht den Forderungen der NSV.

Dies betrifft im Einzelnen z. B. die Einwänder jeglicher kleinerer Nutzung wie etwa die Forderung nach Lagerung von Holz in Naturschutzgebieten (spez. NSG Mahlscheid).

Betreffs Kahlschlag und Laubholzaufforstung im NSG Bahlenbachseifen wird den Einwändern bestätigt, dass verschiedene Handlungen im NSG auch zukünftig weiterhin zulässig sind.

Den Einwendungen der Gemeinde Neunkirchen auf die Option der Planung einer Umgehungsstraße und eines Radweges zwischen Wilden und Salchendorf wird stattgegeben.

Dem Einwänder betreffs der Nutzung jeglicher Verkehrswege wird ein umfassender Bestandsschutz für bestehende Einrichtungen zugestanden.

Auch die Nutzer der umfangreichen Telekommunikationsanlagen und deren uneingeschränkte Erweiterung, Neuverlegung usw. erhalten einen umfassenden Bestandsschutz.

Für die Erhaltung und Planung von Hochspannungsleitungen wird von vorneherein ein umfassender Bestandsschutz garantiert.

Ebenfalls erhält die Bahn im Bereich des LP Neunkirchen für alle ihre Anlagen einen umfassenden Bestandsschutz für bestehende Einrichtungen. Auch für deren Pflege, wenn da nochmal gespritzt werden soll oder umfangreiche Abholzungen erfolgen?

Auch für die anfallenden Unterhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen am bestehenden Straßennetz darf eine Einschränkung nicht erfolgen. Auch diese Nutzer erhalten auch einen umfassenden Bestandsschutz.

Des Weiteren wird jeglichen weiteren Nutzern wie die der Ferngasleitungen, dem Bergbau, dem Denkmalschutz usw. Bestandsschutz gewährt. …

Sieht man sich aber nun die Antworten der ULB zu den Anregungen und Forderungen der Naturschutzverbände (NSV) an, so werden diese praktisch alle abgelehnt. Stets heißt es: „Der Anregung soll nicht gefolgt werden.“

Dabei werden unserer Ansicht nach sogar gesetzliche Bestimmungen nach Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG“, nach dem z. B. als „Natursaatgut und Mahdgut bzw. Sträucher heimischer Sippen verwendet werden sollen“, missachtet. So soll auch hier keine Begrenzung der Bezugsherkunft vorgenommen werden. –

Auf die Anregung zum abschnittsweisen und späteren Mähen von Säumen und Wiesenrändern wird nicht eingegangen. – Der Anregung auf bildliche Hinweise an besonders schützenswerten Stellen in NSG und FFH- Gebieten wird ebenfalls nicht entsprochen.

Insbesondere werden die schon bei der letzten Aktualisierung des Regionalplanes als besonders dringlich angesehenen Bereiche für den Schutz der Natur (BSN) nicht in den LP Neunkirchen eingearbeitet. Einige Bereiche für den Schutz der Natur werden nach Auffassung der Naturschutzverbände nicht entsprechend den Zielen 19 und 20 der Regionalplanung geschützt. Auch diese Ziele sind gesetzesverbindlich. Hier fordern die NSV erneut alle BSN- Flächen als NSG’s auszuweisen und entsprechende Bewirtschaftungspläne dafür aufzustellen. – Des Weiteren muss leider festgestellt werden, dass erneut ein Mangel darin besteht, dass ein effektiver Biotopverbund nicht dargestellt worden ist. Nach § 20 und 21 BNatSchG besteht dazu geradezu eine Verpflichtung zur Herstellung und dauerhaften Sicherung dieses Biotopverbundes. Auch nach § 18 LG NRW ist der Biotopverbund ein Oberziel. Hier sind Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselemente darzustellen. Die Landschaftsplanung zieht sich hier auf die Position des sog. „Grundschutzes“ zurück. Mit dem Hinweis auf die Möglichkeit des „Vertragsnaturschutzes“ wird hier der Landwirtschaft die Verantwortung zugeschoben und von der Oberbehörde für Naturschutz des Kreises abgewälzt. – Es wird hier den Biotopverbund betreffend darauf hingewiesen, dass rein textlich zahlreiche Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen festgesetzt worden seien. Werden die wirklich alle kontrolliert? Man glaubt wohl hier, dass sich dann ein Verbund von alleine einstellen werde. Die sog. „gute landwirtschaftliche Praxis“ hat allerdings in der Vergangenheit ja gerade immer wieder gezeigt, dass es in unserer freien Landschaft doch eher „immer mehr bergab ging“, was Arten- und Biotopschutz anbetrifft. So wird die weitere Isolierung der Schutzflächen immer weiter zunehmen.

Was nun die Erwartung/Forderung nach weiterer Ausweisung von NSG’s entsprechend den Vorgaben des rechtskräftigen Regionalplanes anbetrifft, möchten die NSV gerne nochmal auf ihre Erweiterungsvorschläge hinweisen. Diese wurden mit der Landesanstalt für Natur und Verbraucherschutz (LANUV) als zuständiger Fachbehörde intensiv erörtert und abgestimmt. Es ist leider auf Druck anderer Interessengemeinschaften (s. tw. w. v.) zu einer erheblichen Verkleinerung der BSN- Flächen gekommen. Leider ist dieses Verfahren kein Einzelfall, wie wir aus unseren langjährigen Erfahrungen bei der Beteiligung an den Landschaftsplänen für Freudenberg, Wilnsdorf und Siegen wissen. Stets fanden viele schützenswerte Bereiche auf Druck der Nutzer keine Berücksichtigung oder wurden wesentlich verkleinert. Bei Wohn- und Gewerbegebieten greift man dagegen ohne Rücksicht in große naturschutzwürdige Feld-, Wiesen- und Waldgebiete ein, um sich hier „Vorräte zu sichern“.

Wir bitten daher, um eine entsprechende Überarbeitung des vorliegenden Landschaftsplanes, damit auch den Naturschutzverbänden und nicht nur den Nutzern unserer Landschaft Rechnung getragen wird.

Viele Grüße von Ulrich Banken

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